Die Beschwerdeführenden bringen vor, das entfernte Feldgehölz sei hinsichtlich des Qualitätsfaktors «Alter des Lebensraums» (Q1) zu niedrig bewertet worden. Der eingesetzte Wert von 1.1 entspreche einem Alter von 30 bis 50 Jahren. Die Bestockung bestehe aber bereits seit 150 Jahren. Die Vegetation auf der Parzelle Nr. L.________ war während langer Zeit als Garten gestaltet, wovon heute noch Überreste von Stützmauern und eines Frühbeets zeugen.117 Vor einigen Jahrzehnten wurde die Pflege offenbar verringert und dann gänzlich eingestellt. Auch die weitere Entwicklung erfolgte nicht gänzlich naturnah, sondern es verbreiteten sich auf dem Gelände auch Gartenpflanzen und invasive Neophyten.