Die ANF hat sich mit ihrer Stellungnahme vom 28. April 2021 mit der Kritik der Beschwerdeführenden an der ökologischen Bilanzierung auseinandergesetzt. Mit der Fachbeurteilung durch die ANF und den Mitwirkungsrechten der Beschwerdeführenden im Baubewilligungsverfahren waren die Grundlagen für eine nachträgliche Beurteilung durch die Baubewilligungsbehörde geschaffen.