Nachdem das Feldgehölz ohne entsprechende Bewilligung entfernt worden war, entsprach jedoch die nachträgliche Feststellung des Ausgangszustandes im Hinblick auf eine darauf gestützte nachträgliche Beurteilung dem korrekten Vorgehen. Die damalige P.________ AG stützte sich gemäss deren Bericht vom 3./6. Oktober 2016 auf anlässlich der Felderhebungen am 6. September 2016 (rund zwei Monate nach dem Holzschlag) vorgefundene Baumstrünke und Strauchvegetation. Daraus ging gemäss dem Bericht hervor, dass die Artenvielfalt des Gehölzbestandes relativ gering war und problematische Arten wie Robinie, Götterbaum und Kirschlorbeer aufwies;