Zudem müsse ein Bewirtschaftungsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen werden, welcher die Pflege und die Umsetzungs- und Wirkungskontrolle regle. Auf entsprechende Aufforderung der Stadt Biel hin107 reichte die Beschwerdegegnerin einen Plan «Konzept Aussenraum – Flächenlayout» sowie einen Plan «Konzept Aussenraum – Bepflanzung und Materialisierung» samt zugehöriger Legende (alles vom 22. Januar 2021)108, einen Bericht «Konzept für die Pflege und Erfolgskontrolle der naturnahmen Lebensräume» der damaligen P.________ AG vom 22. Januar 2021109 sowie einen Vorvertrag über den Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrags mit der damaligen P.________ AG vom 22. Januar 2021 ein.110