Die ökologische Bilanz weise ein Defizit auf. Da jedoch vorgesehen sei, dass ein langfristiger Bewirtschaftungsvertrag (ohne Beitragszahlungen) mit der ANF abgeschlossen werden solle und eine Erfolgskontrolle verpflichtend in die Massnahmen aufgenommen worden sei, könne die ANF diesem Defizit zustimmen. Diese beiden Massnahmen entsprächen nicht dem üblichen Vorgehen. Sie trügen zur Umsetzung und Sicherung der Ersatzmassnahmen bei und könnten somit als das Defizit ausgleichende Punkte betrachtet werden. Die konkrete Aussenraumgestaltung müsse der ANF noch in detaillierter Form zur Beurteilung unterbreitet werden.