i) Die Nutzungszonenplanung der Stadt Biel hat seit 1999 verschiedene Anpassungen erfahren. Im Nutzungszonenplan vom 14. März 2018 wurden die seitherigen Änderungen zusammengeführt; das AGR genehmigte den konsolidierten Nutzungszonenplan am 16. Juli 2018. Die Stadt Biel nahm die Revisionen und die Planzusammenführung bisher nicht zum Anlass, die Zuordnung der Parzelle Nr. L.________ zur Bauzone zu überprüfen. Es sind denn auch keine Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse ersichtlich, die unter dem Gesichtspunkt der Waldfeststellung wesentlich wären. Die Bestockung auf der Parzelle Nr. L.___