__ darüber Rechenschaft geben, dass die Nichtwaldqualität der Bestockung im Hinblick auf die Nutzungsplanrevision statisch festgelegt werden sollte und die Parzelle Nr. L.________ gemäss der darauf gestützten Nutzungsplanung ohne Einschränkung durch Wald bebaubar sein würde. Die Nachbarn hatten auch durchaus die Möglichkeit, von ihren Mitwirkungsrechten im kontradiktorischen Verfahren Gebrauch zu machen. Ihnen steht daher die Möglichkeit einer akzessorischen Anfechtung nicht offen.73 Dasselbe gilt für ihre Rechtsnachfolger, die ihre Rechtsposition aus derjenigen ihrer Rechtsvorgänger ableiten und folglich keine weitergehenden Ansprüche geltend machen können als jene.74