Damit konnten sich auch die Nachbarn der Parzelle Nr. L.________ erneut darüber Rechenschaft geben, dass die die Bestockung auf der Parzelle Nr. L.________ im Hinblick auf die Nutzungsplanung statisch als Nichtwald qualifiziert werden sollte. Mit dem Entscheid des KAWA vom 4. Februar 1999 wurden die Waldgrenzen gemäss den Plänen vom 30. März 1998, mit am 8. Mai 1998 eingetragenen Waldgrenzen, verbindlich festgestellt. Die Stadt Biel wurde angewiesen, die rechtskräftig festgestellten Waldgrenzen in den Nutzungsplan zu übertragen. Die dagegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos.71