Aus der Waldfeststellung des KAWA vom 4. Februar 199969 geht hervor, dass die Akten betreffend Festlegung der Waldgrenzen öffentlich aufgelegen hatten und die Möglichkeit bestand, dagegen Einsprache zu führen.70 Zumal die Waldfeststellung im Hinblick auf die Nutzungsplanung erfolgte, musste potentiellen Einsprechenden klar sein, dass die Waldfeststellung das ganze Gemeindegebiet betreffen sollte und folglich Gebiete, die nicht auf den zur Einsicht aufgelegten Plänen als Wald dargestellten waren, als Nichtwald gelten sollten. Damit konnten sich auch die Nachbarn der Parzelle Nr. L.______