Im Rahmen der Zonenplanrevision wurden auch für andere Teile des Gemeindegebiets der Stadt Biel Waldfeststellungen getroffen. Die Waldgrenzen wurden in vier Übersichtsplänen vom 30. März 1998 eingetragen und vom damaligen Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA) mit Verfügung vom 4. Februar 1999 verbindlich erklärt. In Dispositivziffer 3 dieser Verfügung ordnete das KAWA an: «Die Gemeinde Biel überträgt die rechtskräftig festgestellten Waldgrenzen in den Nutzungsplan (…)