b) Die geplante Lage der Gebäude und deren Nutzung setzen voraus, dass die Bauparzelle zu grossen Teilen von einer allfälligen Bestockung befreit wird. Daher muss im Rahmen der Beurteilung des generellen Baugesuchs untersucht werden, ob es sich bei der entfernten Bestockung um Wald handelte und falls ja, ob die Rodungsbewilligung erteilt werden kann.