Dafür müssten die im Waldfeststellungsverfahren festgestellten Waldgrenzen im Zonenplan eingetragen werden. Solange dies nicht erfolgt sei, komme auch innerhalb der Bauzone der dynamische Waldbegriff zum Tragen. In den aktuellen Zonenplänen der Stadt Biel seien keine Waldgrenzen eingetragen; in diesen werde Wald lediglich mit rechtlich unverbindlichen Hinweisen dargestellt. Die Waldqualität der entfernten Bestockung sei daher unter Beizug der zuständigen Fachstelle zu beurteilen und müsse richtigerweise bejaht werden. Selbst wenn von einer Übernahme der Waldgrenzen in die Zonenpläne auszugehen wäre, müsste die Nutzungsplanung im vorliegenden Verfahren akzessorisch überprüft werden.