Unter diesen Umständen erübrigt sich eine Prüfung des generellen Baugesuchs hinsichtlich Anzahl und Standort der Parkplätze. m) Soweit die Beschwerdegegnerin an ihren Bauabsichten festhält, wird sie die Erschliessung neu planen müssen. Für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wären bei der Einmündung der Stichstrasse in die M.________strasse umfangreiche Anpassungen nötig. Es ist auch denkbar, dass eine Erschliessung von anderer Seite her geplant wird, wohl unter Verzicht auf eine 16/54 BVD 110/2021/165