k) Nach dem Gesagten würde auch eine Lösung mit Führungslinie, «Stop»-Markierung und Verkehrsspiegel gravierende Bedenken vor allem bezüglich der Sicherheit von Velofahrenden und zu Fuss Gehenden aufwerfen. Das öffentliche Interesse am Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden vor Gefährdungen mit potenziell schweren Folgen ist erheblich. Es ist schwerer zu gewichten als das private Interesse der Bauherrschaft an der gewünschten Erschliessung von der M.________strasse her. Dies gilt auch bei Einbezug des Umstands, dass eine anderweitige Erschliessung der Bauparzelle für den Motorverkehr ohne weitere Erschliessungsbemühungen seitens der Stadt Biel kaum realisierbar sein dürfte.