Sie betreffen allerdings nur einen Teilaspekt. Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stellt sich auch die Frage nach der Sicherheit der zu Fuss Gehenden, die von der Zufahrt über die M.________strasse auf die Trottoirmarkierung gehen und umgekehrt. Ferner steht auch die Sicherheit der Velofahrenden, die in die Zufahrt einbiegen oder aus dieser ausfahren, in Frage. i) Für Velofahrende dürfte bei der Ausfahrt in die M.________strasse Ähnliches gelten wie für Fahrzeuglenkende. Sie würden mit der vorgeschlagenen Markierung so gelenkt, dass sie vor der Ausfahrt stoppen und mittels Blick in den Verkehrsspiegel feststellen können, ob von Osten Verkehr herannaht.