Diese Erläuterungen überzeugen. Aus ähnlichen Überlegungen darf auch davon ausgegangen werden, dass Velofahrende, die auf der M.________strasse talwärts (d.h. Richtung Osten) unterwegs sind, genügend Sicht haben auf entgegenkommende Fahrzeuge, die zum Einbiegen in die Zufahrt – allenfalls bis über die Trottoirmarkierung – ausholen.44