Diese Erläuterungen betreffen die Frage, ob Fussgängerinnen und Fussgänger, die auf der Trottoirmarkierung längs der M.________strasse unterwegs sind, gefährdet werden könnten, wenn Motorfahrzeuge in die Zufahrt einbiegen oder aus dieser in die M.________strasse ausfahren. Diese Frage ist gemäss der Einschätzung des Strasseninspektorats zu verneinen, da die Sicht auf die Trottoirmarkierung genügend ist und daher eine Gefährdung insbesondere beim Ausholen über die Trottoirmarkierung nicht zu befürchten ist. Diese Erläuterungen überzeugen.