Dazu hielt das Strasseninspektorat im ergänzenden Fachbericht vom 16. November 2022 fest: «Die Fussgängerlängsverbindung (Trottoirmarkierung) befindet sich auf der Südseite der M.________strasse, also auf der Aussenseite der Kurve. Beim Einbiegen von der M.________strasse in die Grundstückszufahrt, wie auch beim Einbiegen von der Grundstückszufahrt ist der Trottoirbereich genügend einsehbar. Werden keine zu Fuss Gehenden behindert, kann dieser Bereich auch befahren werden».