Auf Seite des öffentlichen Interesses ist andererseits zu berücksichtigen, dass die Zufahrt von der M.________strasse her auch als Erschliessung für Velofahrende und zu Fuss Gehende dienen soll. Deren Schutzinteressen müssen in die Abwägung einbezogen werden. Das Strasseninspektorat hat diesbezüglich in seinem Fachbericht vom 23. Februar 2022 und der Ergänzung vom 16. November 2022 ausgeführt, dass die Breite der Zufahrt gemäss dem Projektplan genügend sei.