Nach Osten, also Richtung O.________gasse, ist diese Sichtweite ab der Einmündung deutlich nicht eingehalten.39 Umgekehrt haben von der O.________gasse herannahende Fahrzeuglenkende auch keine entsprechende Sicht auf Fahrzeuge, die von der Stichstrasse in die M.________strasse fahren wollen.40 Die diesbezüglichen Ausführungen des Strasseninspektorates wurden am Augenschein bestätigt. Die Abweichung von der Norm ist deutlich. Auch unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes ist daraus zu folgern, dass die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist, wenn die Erschliessung gemäss dem Projektplan «Situationsplan mit Erschliessung, Einbettung im Quartier» erfolgt.