Gemäss der VSS-Norm 40 050 «Grundstückzufahrten» Ziff. 5 sind Grundstückszufahrten überall dort zu vermeiden, wo die minimalen Knotensichtweiten gemäss der VSS-Norm 40 273a «Knoten; Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene» nicht gewährleistet werden können. Wie das Strasseninspektorat in seinem Fachbericht vom 23. Februar 2022 ausführt, wäre bei der Einmündung der Stichstrasse in die M.________strasse (Tempo 40) gemäss der VSS-Norm 40 273a Tab. 1 zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine Sichtweite von 35-50 m erforderlich. Nach Osten, also Richtung O.________gasse, ist diese Sichtweite ab der Einmündung deutlich nicht eingehalten.39