Es treffe zu, dass beim Einbiegen in die Zufahrt von Osten her über die Gegenfahrbahn und über die Trottoirmarkierung ausgeholt werden müsse. Das Strasseninspektorat erachte dies unter den gegebenen Voraussetzungen (untergeordnete Strasse, die mit «Zubringerdienst gestattet» signalisiert ist) als vertretbar. Bei sehr langsamer Fahrt könne die Distanz zum Ausholen auf die Gegenfahrbahn und die Trottoirmarkierung verkürzt werden, so dass Fahrzeuglenkende dieses Manöver erst einleiten müssten, wenn sie eine genügende Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge hätten. Schwere Fahrzeuge könnten von Westen her oder rückwärts in die Zufahrt einfahren.