Diese betrafen die vorgeschlagenen Massnahmen mit Markierungen (Führungslinie und «Stop»-Signal) und Spiegel, die Schleppkurve beim Einbiegen in die Stichstrasse von Osten her sowie die Sicherheit der zu Fuss Gehenden im Bereich der Einmündung der Stichstrasse in die M.________strasse. Das Strasseninspektorat erläuterte mit ergänzender Beurteilung vom 16. November 2022, im Rahmen der im Fachbericht vorgeschlagenen Anpassungen im Einmündungsbereich zur M.________strasse sei auf die im Projektplan vorgesehene Signalisation «Verzweigung mit Rechtsvortritt» in der O.________gasse zu verzichten.