seien. Nebst Zu- und Wegfahrten zum Baugrundstück und den bestehenden Garagen sei zu berücksichtigen, dass der Garagenvorplatz gerne für Wendemanöver beansprucht werde. Zu berücksichtigen sei ferner, dass von Osten (O.________gasse) kommende Fahrzeuge zum Einbiegen in die Stichstrasse über die Gegenfahrbahn und sogar über die Trottoirmarkierung ausholen müssten. Bei grossen Fahrzeugen, bspw. für die Müllabfuhr, akzentuiere sich dieses Problem noch.