Die Sicht zwischen Verkehrsteilnehmenden, die auf der Stichstrasse Richtung M.________strasse fahren, und aus den Garagen (M.________strasse) ausfahrenden Fahrzeugen sei eingeschränkt. Dieser Begegnungsfall sei aber auf die Garagenbenützenden und die Bewohnerinnen und Bewohner der Bauparzelle beschränkt. Von diesen könne erwartet werden, dass sie sich der Situation bewusst seien.