c) Die Beschwerdegegnerin hat die im generellen Baugesuch aufgeworfene Frage, ob die geplante Erschliessung von der M.________strasse her für Fussgänger, Fahrräder, motorisierte Fahrzeuge und Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr etc.) genügt, mit dem Projektplan «Situationsplan mit Erschliessung, Einbettung im Quartier» auf ein konkretes Bauvorhaben abgestützt. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sichergestellt ist, dass das Baugrundstück auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Baus oder der Anlage, wenn nötig bereits bei Baubeginn, genügend erschlossen sein wird (Art. 7 Abs. 1 BauG).