Die Aufhebung der blauen Parkfelder sei nicht im öffentlichen Interesse, da die Liegenschaften auf der anderen Seite der Bahngeleise über keine Zufahrt und folglich über keine eigenen Parkiermöglichkeit verfügten und die Anstösser somit auf die blauen Parkfelder angewiesen seien. Angesichts der Einsprachemöglichkeit gegen die Aufhebung der blauen Parkfelder sei der Ausgang des Verfahrens zur Aufhebung der Parkfelder jedenfalls noch ungewiss. Ferner müsse der Ausbau des Bahnübergangs vom Bundesamt für Verkehr in einem separaten Verfahren bewilligt werden, was noch ausstehe. Die Erschliessung sei somit nicht gewährleistet und die nachgesuchte Bewilligung könne nicht erteilt werden.27