Die Baugesuchstellerin muss daher eine Ausführungsvariante aufzeigen, mit welcher die Bewilligungsvoraussetzungen für die Beurteilungsgegenstände des generellen Baugesuchs erfüllt sind. Wird also wie hier die Lage und Nutzung von Mehrfamilienhäusern mit Familienwohnungen zum Thema des generellen Baugesuchs gemacht, so muss mit dem konkreten Bauprojekt nebst der Einhaltung von Zonen- und Abstandsvorschriften (Bau- und Strassenabstände, Gewässerabstand etc.) u.a. auch aufgezeigt werden, dass Aufenthalts- und Spielflächen im erforderlichen Umfang rechtmässig (ohne Verstoss gegen Natur- oder Gewässerschutzvorschriften o.ä.) erstellt werden können.