Vielmehr hat sie diejenigen Aspekte des Vorhabens zur vorgängigen Beurteilung unterbreitet, die heikel sein könnten und von denen es abhängt, ob sich eine detailliertere Ausarbeitung des Vorhabens lohnt. Auf Aufforderung der Gemeinde hin18 hat sie auch das Ausnahmegesuch für den Eingriff in ein Feldgehölz und für Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere zum Gegenstand des generellen Baugesuchs gemacht.19 Es steht damit nicht zu befürchten, dass im generellen Baubewilligungsverfahren bzw. im diesbezüglichen Rechtsmittelverfahren Aufwand betrieben werden muss, der sich absehbar als nutzlos erweisen könnte.