c) Das generelle Baugesuch der Beschwerdegegnerin basiert auf einem konkreten Bauvorhaben. Gegenstand des generellen Baugesuchs bilden die Nutzung (Wohnen), die Volumetrie der Gebäude und deren Lage im Terrain, die Erschliessung von der M.________strasse her, die Parkierung (Anzahl und Standort der Parkplätze) und die Ausnahmebewilligungen für den Eingriff in ein Feldgehölz und in den Lebensraum geschützter Tiere.16 Im Beschwerdeverfahren hat die Beschwerdegegnerin zudem ein vorsorgliches Ausnahmegesuch nach Art. 41c Abs. 1 GSchV gestellt.