Bei einem grösseren Bauvorhaben wird die Bauherrschaft naturgemäss alle Fragen zum Entscheid bringen wollen, von denen für sie abhängt, ob sie die Verwirklichung des Vorhabens weiter betreiben, insbesondere zur Detailprojektierung schreiten will. Bei unklarer Rechtslage wird sie die entsprechenden Fragen zum Entscheid unterbreiten. Das Gesuch kann im Verlauf des Verfahrens auf neue Gegenstände ausgedehnt werden, wenn diese nachträglich noch publiziert werden.14