Mit dem generellen Baugesuch wird das Baubewilligungsverfahren in zwei Schritte aufgeteilt. Zunächst werden einzelne für das Projekt entscheidende Fragen vorab geprüft und verbindlich beurteilt. Basierend auf die generelle Baubewilligung wird alsdann das Ausführungsprojekt zur Bewilligung unterbreitet. Die mit der generellen Baubewilligung beurteilten Fragen können dabei nicht noch einmal aufgeworfen werden. Das heisst, das Ausführungsprojekt wird noch in denjenigen Punkten überprüft, die nicht bereits Gegenstand der generellen Baubewilligung bildeten.