Die Stadt Biel erklärte mit Stellungnahme vom 11. April 2022, dass sie die im Fachbericht Erschliessung vorgeschlagenen Massnahmen auf der Grundstückszufahrt M.________strasse umsetzen werde. Damit und mit den vom TBA beantragten Auflagen könne die strassenmässige Erschliessung als genügend gelten. Die im Fachbericht Wasserbau vertretene Ansicht, wonach das über die Bauparzelle ablaufende Wasser aus der benachbarten «AE.________quelle» ein Fliessgewässer gemäss Art. 3 Abs. 1 WBG4 darstelle, teile die Stadt Biel nicht. Die Beschwerdeführenden äusserten sich mit Stellungnahme vom 9. Mai 2022.