4. Das Rechtsamt holte beim Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis III (OIK III) Fachberichte zur strassenmässigen Erschliessung und zum Wasserbau ein. Anschliessend teilte es den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 14. März 2022 mit, gestützt auf eine summarische Einschätzung scheine es, dass sich das Bauvorhaben zumindest teilweise in einem Gewässerraum befinde. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu dieser Einschätzung und den eingeholten Berichten zu äussern.