3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie bei der Stadt Biel Abwasserpläne ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragte mit Stellungnahme vom 30. September 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Stadt Biel schloss mit Stellungnahme vom 25. Oktober 2021 auf Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 29. Oktober 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.