Mit Gesamtentscheid vom 23. August 2021 erteilte die Stadt Biel die generelle Baubewilligung mit Ausnahmebewilligungen für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze und in Lebensräume geschützter Pflanzen und Tiere. Die Einsprachen wies sie ab. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. September 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragten die Aufhebung des Entscheids vom 23. August 2021, die Erteilung des Bauabschlags und die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin, die Bestockung auf der Bauparzelle innert angemessener Frist vollständig wieder herzustellen. Eventualiter sei die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen.