_» (Buslinie 51 der Aare Seeland Mobil), in ca. 650 m Entfernung zudem die Station «Röthenbach b.H., Rest. Post» (Buslinie 7 des Busbetriebs Solothurn und Umgebung BSU). Gäste einer privaten Feier könnten demnach anreisen, ohne sich – durch Wildparkieren – gesetzeswidrig zu verhalten. Es muss daher nicht mit gesetzwidrigen Auswirkungen des Bauvorhabens gerechnet werden, wenn dieses auch für gelegentliche private Zusammenkünfte genutzt wird. Dies gilt auch im Hinblick auf Immissionen in der auf der anderen Strassenseite gelegenen Dorfzone (wo die Rechtsverwahrenden wohnen). Dort sind gemäss Art. 3 GBR11 die Wohnnutzung sowie stille und mässig störende Gewerbe inkl. Gastgewerbe zulässig.