a) Die Beschwerdeführenden fechten eine Auflage im Bauentscheid der Gemeinde vom 26. August 2021 an. Die Verfügung des AGR vom 2. Juni 2021, welche die Zonenkonformität des Bauvorhabens (Umnutzung zu Landwirtschaftsschopf mit Imkerei) bejaht, ist unangefochten geblieben und folglich nicht zu überprüfen.