Mit Entscheid vom 26. August 2021 erteilte die Gemeinde Heimenhausen die Baubewilligung. Sie verknüpfte diese im Entscheiddispositiv, Ziffer 4.5.1 mit der Auflage, dass die Liegenschaft nicht für öffentliche und private Anlässe (Partys, Feste u.ä.) genutzt werden dürfe.