Zudem werde die Liegenschaft umgenutzt. Das Vorhaben sei baubewilligungspflichtig. In der Folge gewährte die Gemeinde mehrere Fristverlängerungen zur Einreichung des Baugesuches. Am 28. Januar 2021 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für die Umnutzung des ehemaligen E.________ in einen Landwirtschaftsschopf mit Imkerei. Nach einer Mängelmitteilung der Gemeinde ergänzten sie die fehlenden Unterlagen und Angaben. Gegen das Bauvorhaben ging eine Rechtsverwahrung von Nachbarn ein. Diese befürchteten, dass die Liegenschaft auch als Partyraum für private Feste und dergleichen benutzt werde.