3. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands a) Der Beschwerdeführer bestreitet die Verhältnismässigkeit der angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen. Er macht geltend, die Auflage, die Garagentore mit einer Holzfüllung zu versehen, sei unverhältnismässig. Aufgrund ihrer Grösse seien sie technisch gesehen kaum aus Holz machbar. Dies sei ihm von einem Fachhändler bestätigt worden.