dem Gesamtentscheid vom 4. Oktober 2019 nicht verändert, auch wenn die Ausführung des Umund Anbaus zu grossen Teilen erst nach diesem Zeitpunkt stattgefunden haben. Daran ändern schliesslich auch die Abweichungen dieses Um- und Anbaus vom bewilligten Zustand, welche nun Gegenstand eines nachträglichen Projektänderungsverfahrens sind, nichts. So handelt es sich dabei um geringfügige Abweichungen, welche auf die Beurteilung der Materialisierung der Garagentore und des Daches aus denkmalpflegerischer Sicht keinen Einfluss haben, weshalb sich die massgeblichen tatsächlichen Verhältnisse damit nicht geändert haben.