Der Um- und Anbau des benachbarten Baudenkmals wurde von der KDP mit Bericht vom 12. Juni 2019 unter Auflagen gutgeheissen. Dies bedeutet, dass die KDP im Zeitpunkt des Fachberichts vom 4. September 2019 von den baulichen Änderungen des angrenzenden Baudenkmals wusste und damit die erwähnten Auflagen zur Materialisierung der Garagentore und des Daches im Wissen um diesen Um- und Anbau verlangte. Damit haben sich die massgeblichen tatsächlichen Verhältnisse seit 15 Vgl. zum Ganzen: Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl.,