verbindlichen Gestaltungsrichtlinien von AGR/KDP sowie der langjährigen kantonalen Praxis. Aus diesen Ausführungen der Gemeinde zum zeitlichen Ablauf ergibt sich, dass die Bewilligung des Um- und Anbaus des benachbarten denkmalgeschützten Gebäudes (Bewilligung am 16. Juli 2019) vor dem hier massgebenden Zeitpunkt des Gesamtentscheids vom 4. Oktober 2019 und auch vor dem Fachbericht der KDP vom 4. September 2019, mit welchem diese die Auflagen zur Materialisierung der Garagentore und des Daches verlangte, erging. Der Um- und Anbau des benachbarten Baudenkmals wurde von der KDP mit Bericht vom 12. Juni 2019 unter Auflagen gutgeheissen.