Aus den von der Gemeinde eingereichten Akten ist erkennbar, dass diese nachträgliche Projektänderung den Einbau eines zusätzlichen Fensters im Obergeschoss, die Verschiebung der Wand zwischen Küche und Aufgang in Dachgeschoss, das Abdrehen der Treppe Ober-/Dachgeschoss sowie das Weglassen aller Lamellen in den Fenstern der Ostfassade umfasst. Die KDP äusserte sich mit Amtsbericht vom 12. Juli 2021 zu diesen Änderungen und erachtet den Einbau des zusätzlichen Fensters in der Westseite sowie die beiden Grundrissänderungen im Ober- und Dachgeschoss aus denkmalpflegerischer Sicht als vertretbar, das Weglassen der Lamellen in den Fenstern der Ostfassade widerspreche jedoch den