Diese Projektänderung sei noch hängig. Aus den von der Gemeinde eingereichten Akten ist erkennbar, dass diese nachträgliche Projektänderung den Einbau eines zusätzlichen Fensters im Obergeschoss, die Verschiebung der Wand zwischen Küche und Aufgang in Dachgeschoss, das Abdrehen der Treppe Ober-/Dachgeschoss sowie das Weglassen aller Lamellen in den Fenstern der Ostfassade umfasst.