6. Mit Eingabe vom 8. Dezember 2021 beantwortete die Gemeinde Fragen des Rechtsamts zum denkmalgeschützten Gebäude G.________weg X und reichte dabei weitere Akten sowie eine Fotodokumentation ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen einzureichen. Davon machte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. Januar 2022 Gebrauch.