5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet10, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2021 nahm die KDP zur Beschwerde Stellung. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 18. Oktober 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde äusserte sich mit Eingabe vom 19. Oktober 2021 zur Beschwerde, ohne einen Antrag zu stellen.