1. Das Blechdach ist durch Ziegel oder Eternit zu ersetzen. 2. Die Garagentore aus braunem Kunststoff sind durch Holzfüllungen zu ersetzen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme sowie eine Busse bei Nichtbefolgung an. 4. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 15. September 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauabschlags mit Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands vom 17. August 2021.