3. Am 18. Februar 2021 reichte der Beschwerdeführer ein nachträgliches Projektänderungsgesuch ein mit der Umschreibung «Projektänderung beinhaltet Änderung der Dacheindeckung und der Tore».6 Die KDP beantragte in ihrem Fachbericht vom 28. Mai 20217, das Bauvorhaben nicht zu bewilligen. Auch das AGR verweigerte mit Verfügung vom 7. Juli 20218 die Zustimmung nach Art. 16a RPG9. Gestützt darauf erteilte die Gemeinde mit Entscheid vom 17. August 2021 den Bauabschlag und ordnete folgende Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Entscheids an: